Abrechnung


Die Privatabrechnung erfolgt nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).


 

Gesetzlich versichert

 

Auf www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste finden Sie ein Verzeichnis aller gesetzlichen Krankenkassen, die Osteopathie anteilig erstatten.

 

 

Privat, Zusatz und Beihilfe versichert

 

In der Regel werden die Behandlungskosten nach der GebüH von privaten Versicherungen, Zusatzversicherungen und der Beihilfe je nach Vertrag erstattet.